Kinder bis zwölf Jahre müssen im Auto in einem geeigneten Sitz gesichert werden
In Deutschland gilt eine Kindersitzpflicht bis zwölf Jahre oder einer Größe von 1,50 Meter.
Kinder müssen immer angeschnallt sein, auch bei Kurzfahrten.
Seit September 2024 gibt es ein Verkaufsverbot für Kindersitze mit der Norm ECE-R. 44
Die aktuelle Norm für Kindersitze ist „i-Size“ beziehungsweise UNECE-Regelung 129.
Nur noch diese sollten im Handel erhältlich sein.
Diese Norm bezieht sich auf europäische Sicherheitsstandard für Kindersitze, die 2013 eingeführt wurde.
Kindersitze, die die Kennung ECE 44/03, ECE 44/04 oder deren Prüfnummern die Endungen 03 oder 04 aufweisen, entsprechen auch weiterhin den Sicherheitsstandards.
Kindersitze der ECE-R 44 dürfen seit September 2024 nicht mehr neu verkauft werden.
Allerdings dürfen Kindersitze mit beiden Endungen (03 bzw. 04) weiterhin genutzt werden.
Infos zu „i-Size“:
Im Unterschied zu der Norm ECE-R 44 müssen Sitze nach „i-Size“ bzw. der Norm ECE-R 129 zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen.
Auch verzichtet die neue Norm darauf, Kinder bei den Gößenklassen nach Gewicht einzuteilen.
Stattdessen teilt der Hersteller die Sitze in Größenklassen nach Körpergröße ein.
Schließlich werden Kinder in Sitzen nach i-Size-Norm im Alter bis zu 15 Monaten gegen die Fahrtrichtung oder seitlich zur Fahrtrichtung transportiert; bei der Norm ECE-R 44 war dies nur bis zu einem Gewicht von neun Kilogramm (ca. neun Monaten) vorgeschrieben.
„So wird dem besonders erforderlichen Schutz von Kopf und Nacken bei Babys und Kleinkindern Rechnung getragen und ein zu früher Wechsel auf vorwärts gerichtete Systeme eingeschränkt“, so die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt).