Kreisverkehrswacht Vechta e.V.

E-Scooter

Wissenswertes zum E-Scooter

Ausrüstung

  1. Das Elektrokleinstfahrzeug muss eine Lenk- oder Haltestange haben und darf über eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verfügen.
  2. Die Leistung muss auf 500 Watt begrenzt sein (1400 Watt bei selbstbalancierten Fahrzeugen).
  3. Zwei Bremsen sind Vorschrift, die unabhängig voneinander arbeiten. Unter anderem müssen sie das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können und bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken.
  4. Eine Klingel ist ebenfalls Pflicht, genauso wie entsprechende Beleuchtung vorne und hinten.
  5. Das maximale Fahrzeuggewicht beträgt 55 Kilogramm (Leergewicht).  Auch darf der E-Scooter nur bis zu 70 Zentimeter breit sein, 1,4 Meter hoch und 2 Meter lang sein.
Elektroscooter1
Elektroscooter2

Vor der Fahrt & Verhaltensregeln

  • Wer E-Scooter fahren will, benötigt zwar weder eine Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Nutzer müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Das Handy bereits vor der Fahrt in die Tasche stecken. Wer ein Fahrzeug führt und dabei ein Smartphone in der Hand hält, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.
  • Mit festem Schuhwerk stehen Fahrer sicher auf dem E-Scooter.
  • Bei einer Fahrt mit Flip-Flops kann man gerade beim Beschleunigen oder in Kurven schnell den sicheren Stand verlieren.
  • Da es sich bei E-Scootern um sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeuge handelt, sind diese versicherungspflichtig.
  • Jährlich wird eine neue Versicherungsplakette benötigt.
  • Um bei Dunkelheit sichtbar zu sein, müssen E-Scooter über funktionierende lichttechnische Einrichtungen vorne und hinten verfügen.
  • Es gilt eine PROMILLEGRENZE WIE BEIM PKW
  • Ab 0,3 ‰ machen sich Fahrer strafbar, wenn sie auffällig werden. Ab 0,5 ‰ drohen mind. ein Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Für Fahranfänger bzw. Fahrer unter 21 ist Alkohol verboten.
  • Die E-Scooter sind ausschließlich für die Beförderung einer Person vorgesehen.
  • Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss einzeln hintereinander fahren.
  • Das Befahren von Gehwegen ist untersagt. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit.
  • Die Lenkstange muss frei von Taschen oder anderen Gegenständen bleiben
  • E-Scooter-Fahrer sollten immer mit Kopfschutz unterwegs sein.
  • Beschleunigung, Kurven- und Bremsverhalten werden häufig unterschätzt. Auch Unebenheiten auf der Fahrbahn können schnell zum Sturz führen.
  • Ob nach links oder rechts: Richtungsänderungen müssen signalisiert werden.
  • Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich erlaubt, solange niemand behindert wird oder Wege versperrt werden. Bitte die örtlichen Regeln beachten.
  • E-Scooter-Fahrer müssen Radwege nutzen. Sind diese in Parks nicht vorhanden: absteigen

Kontakt

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