Kreisverkehrswacht Vechta e.V.

Begleitetes Fahren BF17

BF17 steht für Begleitetes Fahren ab 17

BF17

Eine Sonderregelung in Deutschland, die Jugendlichen erlaubt, schon mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B (Auto) zu machen und bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich genannten, erfahrenen Person zu fahren.

Ziel ist es, die Unfallrate junger Fahrer zu senken, indem sie wertvolle Fahrpraxis unter Aufsicht sammeln.

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung, die als temporärer Führerschein dient.

BF17
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So funktioniert BF17

Anmeldung: Man kann sich sechs Monate vor dem 17. Geburtstag in einer Fahrschule anmelden und den Antrag stellen.

Prüfungen: Theorie- und Praxisprüfung finden wie gewohnt statt; die Theorieprüfung frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

Prüfungsbescheinigung: Nach bestandener Prüfung erhält man eine Bescheinigung, die das Fahren mit Begleitung erlaubt.

Begleitperson: Die Begleitperson muss bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. Mindestalter 30, seit 5 Jahren ununterbrochen in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B) und darf nicht alkoholisiert sein.

Fahrberechtigung: Mit der Bescheinigung darf man in Deutschland (und Österreich) fahren. Ab dem 18. Geburtstag kann ein regulärer Führerschein beantragt werden.

Wichtige Regeln für BF17-Fahrer

Null-Promille-Grenze: Bis zum 21. Geburtstag gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze.

Cannabisverbot : In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein absolutes Cannabis-Verbot.

Probezeit: Die reguläre zweijährige Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.

Vorteile

Mehr Erfahrung: Jugendliche sammeln mehr Routine und lernen, Situationen besser einzuschätzen.

Weniger Unfälle: Statistisch gesehen verunglücken BF17-Fahrer seltener.

Mehr Informationen findest du auch hier: Begleitetes Fahren ab 17: alle Infos, News und Tipps | BF17

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