





03.09.2009
Fahrsicherheitstraining für Zivildienstleistende !
Ab 01.10.2009 Pflicht!
Sonderinformation 1/2009 des Bundesamtes für Zivildienst:
Angesichts des jugendlichen Alters der Zivildienstleistenden und zur Förderung ihrer Fahrerfahrungen haben Dienststellen ab Oktober 2009 dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistende vor ihrem ersten Fahreinsatz ein Fahrsicherheitstraining erhalten. Dies gilt für alle regelmäßig dienstlich kraftfahrenden Zivildienstleistenden, vor allem, wenn sie auf einem Zivildienstplatz der Tätigkeitsgruppe 07, 08, 11, 19, 45 oder in Tätigkeitsfeldern wie "Essen auf Rädern", im Behindertenfahrdienst oder anderen Personentransporten eingesetzt werden. Das Fahrsicherheitstraining soll auf einem der Einsatzfahrzeuge bzw. einem vergleichbaren Fahrzeug erfolgen und muss neben psychologischen und theoretischen Aspekten (Unfallschwerpunkte, Fahrgastverhalten) auch einen praktischen Teil umfassen.